Nutzungsrechte im neuen Koog Von der Gründungszeit bis zur Landfestmachung um 1500 nutzten die Reinsbütteler ihren Grund und Boden als gemeinsames Weideland. Danach wurde das Land aufgeteilt und der Kornanbau eingeführt. Mit der Schaffung des Wahrdammkoogs erhielt Reinsbüttel viel Neulandgebiete hinzu und jeder größere Bauer bewirtschaftete dort ein Stück Marschenland. Der rechtmäßige Anspruch auf das Neuland im Hedwigen- und Friedrichsgabekoog wurde den Reinsbüttelern vom Herzog von Holstein verweigert. Das Land wurde an den holsteinischen Adel übergeben. Lange prozessierten die Reinsbütteler gegen dieses Unrecht, jedoch ohne Erfolg. (Chronik der Gemeinde Reinsbüttel, Gemeide Reinsbüttel 1994) Das Ringen mit dem Meer und die Eindeichung und Sicherung neuer Köge waren seit dem Mittelalter genossenschaftliche Angelegenheit gewesen. So deichten die hinter dem alten Deich wohnenden Anrainer das angewachsene Neuland aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln ein. Dafür erhielten sie nach der Größe ihrer binnendeichs gelegenen Ländereien "Morgen Morgens gelik" Eigentumsanteile an dem neuen Koogsland, das auch der dahinter liegenden Bauernschaft und dem Kirchspiel zugerechnet wurde... Auch die Landfestmachung der Insel Büsum 1575 und die Gewinnung des Wardammkooges 1609 waren nach dieser Tradition und Rechtsauffassung erfolgt. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts zeigten sich erste Begehrlichkeiten der Landesherren, die einen Anspruch auf den Außendeich als Regal, also landesherrliches Recht und Eigentum, erhoben. Sie waren aus grundsätzlichen Erwägungen und auch zu ihrem finanziellen Vorteil nur bereit, Vorland an Interessenten gegen eine "Recognition", also Geldzahlung, und aufgrund einer "Concession" oder "Oktroi", einer schriftlichen Vereinbarung, zur Nutzung oder Eindeichung zu überlassen. In Norderdithmarschen finden sich solche Regelungen erstmals in einem Reskript Herzog Johann Adolfs vom 7. Juli 1615, in dem er den Büsumern Auflagen bei der Eindeichung des Kretjenkooges macht. Hedwigenkoog Gegen den energischen Widerstand der benachbarten Kirchspiele Büsum und Wesselburen packte von Pincier das Deichvorhaben an. Er beauftragte mit der Bauausführung den Eiderstedter Deichgrafen Ove Lorentzen, der die Arbeiten im Frühjahr aufnahm, im Mai das große Tief des ehemaligen Wartstroms durchdämmte und im September 1696 den neuen Koog mit rund 2100 Demat (ca. 1050 ha) und 5,7 km Deichlänge fertigstellen konnte... Der Koog stand unabhängig neben der Landschaft Norderdithmarschen. Das "Oktroy" über den "Hedwigen Koeg" vom August 1696 sicherte den Einwohnern Zollfreiheit, Gewerbefreiheit, freie Jagd, freien Fischfang und das Recht auf den Anwuchs im Vorland. (Geschichte Dithmarschens, Westholsteinischer Verlag Boyens, Heide 2000)
Standort: Hedwigenkoog von 1696